Bonus vom Staat

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Machen Sie Ihre Ansprüche geltend. Seit 2009 gilt für Privatverbraucher § 35a Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen.

Anzusetzen in der Steuererklärung. Hier können Sie bei Handwerkerrechnungen 20% der Lohnkosten (Höchstsatz 6.000,- €) steuerermäßigend absetzen.

Wichtig: Material- und Lohnkosten müssen in der Handwerkerrechnung einzeln ausgewiesen sein.

Keine Barzahlung tätigen. Diese werden beim Finanzamt nicht anerkannt.